Jugendhilfe: Mehr als 17,9 Millionen Euro Ausgleichszahlungen für den Kreis Borken

Das Land NRW fördert den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder im Kreis Borken.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe dient dazu, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Auch der Kreis Borken profitiert von diesen Mitteln. Die Stadt Bocholt erhält knapp 3,3 Millionen Euro, während Borken und Gronau sich jeweils über 2 Millionen Euro freuen können. Weitere 1,7 Millionen Euro fließen nach Ahaus. Die restlichen Kommunen werden über das Jugendamt des Kreises mit über 8,6 Millionen Euro unterstützt.

Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Wilhelm Korth, Heike Wermer und Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Wir befinden uns in herausfordernden Zeiten, in denen die finanziellen Mittel begrenzt sind. Umso wichtiger ist es, die richtigen Prioritäten zu setzen. Für uns stehen Kinder, Jugendliche, Familien und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen.

Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitiert auch der Kreis Borken und erhält Zahlungen in Höhe von über 17,9 Millionen Euro. Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserem Kreis“

Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.

Verteilung der Einmalzahlung auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Kommune

2024

2025

Summe

Ahaus

1.468.519,72 €

311.488,69 €

1.780.008,41 €

Bocholt

2.714.121,14 €

5 75.694,02 €

3.289.815,15 €

Borken

1.737.699,98 €

368.584,69 €

2.106.284,66 €

Gronau

1.705.895,16 €

361.838,54 €

2.067.733,70 €

Kreis Borken

7.166.552,85 €

1.520.102,24 €

8.686.655,09 €

 

 

 

17.930.497,01 €