Inklusionsscheck NRW: Land unterstützt auch 2022 Ideen für die Inklusion vor Ort
Düsseldorf. Seit 01. Februar können wieder Anträge auf einen Inklusionsscheck beantragt werden. Das NRW-Sozialministerium fördert Aktionen von Vereinen und Initiativen für Menschen mit und ohne Behinderungen mit einer Pauschale von 2.000 Euro. Hierauf weist die Landtagsabgeordnete Heike Wermer hin.
Vom inklusiven Gartenprojekt eines Kleingartenvereins über die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheims bis hin zu Sportfesten für junge Menschen mit Behinderung: Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zum Ziel haben müssen.
Heike Wermer, Landtagsabgeordnete für den Kreis Borken, empfiehlt allen Interessierten, frühzeitig einen Antrag zu stellen: „Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro für das Programm zur Verfügung. Auch wer zum Beispiel eine Veranstaltung für den Sommer plant, kann sich jetzt schon die Förderung sichern“.
Der Inklusionsscheck NRW zielt auf lokale Maßnahmen für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Gefördert werden können zum Beispiel Feste, Schulungen, Ausstellungen und Publikationen aller Art. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Daher wird auch die Anschaffung von mobilen Rampen oder der Einsatz von Gebärdendolmetschern finanziell unterstützt. Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, 2022 umgesetzt und nicht von einer anderen Stelle öffentlich gefördert werden.
Die Antragstellung läuft über eine Internetseite. Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung sind zu finden unter der Adresse www.mags.nrw/inklusionsscheck.