Digitalisierung an den Schulen: Lehrkräfte werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet

Düsseldorf. Mit einem Investitionspaket befördert das Land die Digitalisierung der Schulen im Land. Als erstes Bundesland werden nun alle Lehrkräfte in NRW mit digitalen dienstlichen Endgeräten ausgestattet. Insgesamt werden 103 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Ausstattung der Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.

Die Schulträger in Ahaus, Heek, Gronau, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden erhalten aus dem neuen Investitionspaket zur Ausstattung der Lehrkräfte zusammengefasst 743.900 Euro. Kreisweit sind für die Schulen des Kreises Borken 354.500 Euro vorgesehen. Hinzu kommen Mittel für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, die keinen Zugang zu Computer oder Tablet verfügen.

„Neben der digitalen Infrastruktur ist es wichtig, dass auch die Lehrkräfte an den Schulen mit Endgeräten ausgestattet werden. Nur so ist moderner Unterricht möglich. Mit den neuen Mitteln für die digitale Ausstattung vor Ort kann gewährleistet werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler die Bildung erhalten, die sie verdienen. Bis Ende des Jahres können nun die Schulträger die Mittel abrufen, um Endgeräte anzuschaffen, die den Lehrkräften dann zur Verfügung stehen“, erklärte die Landtagsabgeordnete Heike Wermer.

Weiter erklärte Heike Wermer: „Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, dass das digitale Lernen besser ausgestattet werden muss. Neben den Lehrkräften werden auch Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, auf Tablets oder Computer zurückzugreifen durch die Schulen versorgt. Mit dem Sofortausstattungsprogramm als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeiten, digitale Endgeräte zu erwerben und zur Verfügung zu stellen.“

Neben den 965.928,20 Euro für die Kommunen in ihrem Wahlkreis und den 735.339,22 Euro für den Kreis Borken, die für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern vorgesehen sind, gehen nun 743.900 Euro zusätzliche Mittel an die Schulträger in Ahaus, Heek, Gronau, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden für die Anschaffung von Hardware für Lehrkräfte. Kreisweit werden die Kreisschulen mit 354.500 Euro berücksichtigt.

Zur genauen Verteilung:
 

Schulträger

Summe

Stadt Ahaus

   175.500,00 €

Stadt Gronau

   204.500,00 €

Stadt Stadtlohn

   124.500,00 €

Stadt Vreden

   124.000,00 €

Gemeinde Heek

       4.400,00 €

Gemeinde Legden

     12.500,00 €

Gemeinde Schöppingen

       9.500,00 €

Trägerverein Helene-Helming e.V. Ahaus

       3.000,00 €

Schwestern der hl. Maria Mag. Postel, Ahaus

     20.500,00 €

Schöppingen Schulzweckverband Horstmar-Schöppingen

     29.000,00 €

Stadtlohn, Verein St. Anna Realschule

     13.000,00 €

Legden, Schulzweckverband Legden Rosendahl

     23.500,00 €

Gesamtsumme WK Borken II

   743.900,00 €

Kreis Borken

   354.500,00 €

 
Hintergrund

Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Digitalpakt/index.html

Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren.

Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm.  

Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Ende und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19244.htm